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   LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10   

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https://dejure.org/2010,38858
LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10 (https://dejure.org/2010,38858)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2010 - 2 Ta 21/10 (https://dejure.org/2010,38858)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2010 - 2 Ta 21/10 (https://dejure.org/2010,38858)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10
    Trotz erhöhter Reisekosten ist darüber hinaus eine Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes gerechtfertigt, wenn dadurch geringere Kosten als durch die zusätzliche Beiordnung dieses Rechtsanwaltes als Verkehrsanwalt entstehen; dies setzt allerdings voraus, dass die Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwaltes besteht; vgl. BGH FamRZ 2004, 1362; Philippi in: aaO, m. w. N.
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10
    Dieser Grundsatz ist Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für die Beiordnung und daher von Amts wegen zu prüfen, BAG, Beschluss vom 18.07.2005, 3 AZB 65/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2005, 2 Ta 259/05.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung mit Erstattung der Reisekosten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10
    Dieser Grundsatz ist Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für die Beiordnung und daher von Amts wegen zu prüfen, BAG, Beschluss vom 18.07.2005, 3 AZB 65/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2005, 2 Ta 259/05.
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 13.04.2010 - 2 Ta 21/10, juris Tz. 4, 5 und vom 06.10.2010 - 2 Ta 138/10, juris Tz. 16, 17; LAG München, Beschlüsse vom 04.12.2008 - 8 Ta 473/08, juris Tz. 9 und vom 07.01.2010 - 6 Ta 1/10, NZA-RR 2010, 378, juris Tz. 26; LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 03.11.2009 - 3 Ta 656/09, JurBüro 2010, 263, juris Tz. 3, 5 und vom 01.07.2010 - 3 Ta 359/10, juris Tz. 3, 5-6; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2006 - 10 WF 141/06, OLGR Schleswig 2007, 32, juris Tz. 7, 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2007 - 2 WF 51/07, MDR 2008, 51, juris Tz. 7; alle m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - 2 Ta 184/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts -

    a.) Zunächst wird darauf hingewiesen, dass für die Beiordnung von Rechtsanwälten hinsichtlich des Gerichtstages des Arbeitsgerichts Magdeburg in Halberstadt nicht von der Entfernung des am weitesten entfernten Ortes innerhalb des Gerichtsbezirks Magdeburg zum Hauptsitz dieses Arbeitsgerichtes in Magdeburg (vgl. Beschluss vom 13.04.2010 zu 2 Ta 21/10), sondern vielmehr von der Entfernung des weitesten Ortes innerhalb des Bezirks des Arbeitsgerichts Magdeburg zum Gerichtstag in Halberstadt entsprechend den Berechnungen aus dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 06.10.2010, 2 Ta 138/10, auszugehen ist.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10

    PKH-Verfahren - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts für ein Verfahren aus

    Wie das Landesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 13.04.2010 - 2 Ta 21/10 - entschieden hat, beträgt die weiteste Entfernung eines Ortes innerhalb des Arbeitsgerichts Magdeburg zum Sitz des Gerichtes in Magdeburg widerlegbar rund 97 km.
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